Digitale Liebe

December 11, 2008 · verfasst von: NAH

©istock.com/gmarchand
Dass Markus Martina süß findet, konnte Martina nicht wissen, denn Markus war schüchtern (nicht nur der vielen Pickel wegen) und traute sich nicht, Martina seine Liebe zu gestehen. Stattdessen klagte er seinem Freund Sebastian sein Leid, der meinte: „Hey Alter, so geht das nicht weiter, wer wagt gewinnt!“ Markus hätte gerne gewonnen, aber in Martinas Nähe fühlte er sich schwindlig und bekam den einen, wichtigen Satz nicht raus. Also hatte Sebastian beschlossen - so kurz vor Weihnachten - für seinen Freund Markus einen Liebesengel in Form einer Bildbearbeitung zu senden. Er lud ein passendes Foto der letzten Klassenfahrt von Martinas Profilseite des gemeinsam genutzten sozialen Netzwerks auf seinen Rechner und vollzog einige liebesdienliche Bearbeitungen. Auf dem Bild waren ein paar Schüler vor dem Louvre in Paris abgebildet und Sebastian kuschelte Martina mit seinem Bildbearbeitungsprogramm direkt in Markus Arme, „bastelte“ ein rotes Herz darüber und stellte das neue Bild auf seine eigene Seite.

Martina war außer sich vor Wut, als sie durch einen Anruf einer Freundin von dem Liebesbild mit „Pickelmarkus“ erfuhr. Sie wollte Sebastian wegen der fehlenden Einwilligung, ihr Bild im Netz zu veröffentlichen, und der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch die Bildbearbeitung verklagen. Sie fuhr große Geschütze auf und ihre Eltern schalteten einen Anwalt ein.

Martinas Reaktion mag uns heftig erscheinen, aber angesichts der Datenlage kann man sie auch verstehen: Am 6.11.2008 berichteten die Kieler Nachrichten über eine Studie der Universität Kiel. Demnach seien 76 Prozent der befragten schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Jugendlichen von 15 – 17 Jahren in Internet-Foren, Chatrooms oder sozialen Netzwerken aktiv, stellten Fotos online und gäben Daten preis. Der offene Umgang im Internet macht die Jugendlichen oft selbst zu Opfern, berichtet die Zeitung. Laut der Studie war in den letzten drei Monaten jeder Fünfte mehr oder weniger stark von Beleidigung, Bedrohung oder dem Streuen von Gerüchten betroffen. Belastet fühlten sich die Jugendlichen vor allem, wenn ihr soziales Ansehen geschädigt werde. Dies geschehe z.B. durch das Verraten von Geheimnissen, das Verbreiten von Unwahrheiten oder von unvorteilhaften oder manipulierten Fotos oder Filmen. Jedes dritte Mädchen habe schon eine sexuelle Belästigung erlebt.

Angesichts der Selbstverständlichkeit mit der viele Jugendliche persönliche Daten und Fotos im Internet preisgeben, mag Sebastian sich nicht genügend mit der Frage von Rechten und Verantwortung gegenüber eigenen und fremden Bildern im Netz auseinander gesetzt haben. Immerhin hat er das jetzt getan, gesteht seinen Fehler der Bildbearbeitung reumütig ein, aber pocht darauf, dass Martina eine gewisse Mitschuld treffe, denn sie habe das Bild im Netz veröffentlicht. Außerdem zeige das Bild eine Gruppe von Schülern vor einer Sehenswürdigkeit, an so einem Bild bestünden keine Persönlichkeitsrechte, denn laut § 23 Kunsturhebergesetz (KUG) sei Martinas Einwilligung, ihr Bild zu nutzen, nicht erforderlich gewesen, da sie auf dem Foto nur als „Beiwerk“ zum Bild des Louvre abgebildet sei. Hat Sebastian Recht? Muss Martina dazulernen und einsehen, dass sie nicht an jedem Bild, auf dem sie (mit) abgebildet ist, die Rechte hat?
Quellen:

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