Lösch das!

December 22, 2008 · verfasst von: FSJ

©istock.com/PaulFleet In der Zeit von wilder Partyfotografie, Digitalkamera und USB 2.0 macht sich in der sogenannten „Netzgeneration“ kaum einer beim Klick auf den Button „Bilder hochladen“ Gedanken über die Rechte.
 
Die Digitalkamera ist zum ständigen Partybegleiter geworden. Sogar Veranstalter und Clubbesitzer haben diesen Trend erkannt, den man schon fast als Plage bezeichnen kann - was früher das Stroboskop war, erledigt heute der Blitz der Pocket Cam. Immer mehr Clubs verbieten mittlerweile sogar das Fotografieren komplett, was der ausgelassenen Stimmung zugute kommen soll. Scheinbar tanzt es sich für einige ohne die Angst - am nächsten Morgen eingefroren in einer verrenkt anmutenden Pose aus dem nachts zuvor noch coolen Dancemove - auf einem Foto im Onlinealbum eines anderen Partygastes aufzutauchen, irgendwie ausgelassener.
 
Der Technik sei Dank liegen heute nämlich zwischen Auslöser und Onlineveröffentlichung nur noch wenige Klicks, einfache Bedienoberflächen machen das Hochladen und Organisieren der Fotos in Onlineplattformen auch für Amateure kinderleicht. Zusatzfunktionen, wie das „Verlinken“ von Personen in Fotos, machen es möglich, Personen auf den Bildern wiederzuerkennen und direkt auf ihr Profil weitergeleitet zu werden, falls sie ebenfalls in dem jeweiligen Netzwerk registriert sind.
 
Zu kurz kommen meiner Meinung nach die Erklärungen zur rechtlichen Lage bezüglich der dargestellten Personen. Plattformen, die eigenen Aussagen zufolge für Benutzer ab 13 Jahren konzipiert sind, handeln das Thema unter selbstverfassten, sogenannten „Fotorichtlinien“ ab, die lediglich darauf hinweisen, dass „Bilder anderer Personen hochzuladen, ohne dass diese davon wissen“ verboten sei.
 
Wo die Bitte „Lösch das!“ auf der Chipkarte der Kamera vielleicht noch ernst genommen wird, oft auch von der fotografierten Person selbst in die Hand genommen werden kann, hört die Kontrolle nach dem Übertragen der Bilder auf den PC meist auf. Kaum einer wird sich vor seinen Freunden auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen (wollen), wenn ein „ungünstiges“ Bild von ihm oder ihr im Internet auftaucht.
 
Statt dem Leitsatz „Mein Bild gehört mir- dein Bild gehört dir“ gilt im Web 2.0 wohl eher das ungeschriebene Gesetz „Wer sich fotografieren lässt, ist selbst schuld.“
 

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