Ein Tanz geht um die Welt

February 26, 2009 · verfasst von: AM

©Joeygil/Dreamstime.com
Der Schutz des Originals dient nicht nur den Schaffenden, sondern soll auch dem Verbraucher die Sicherheit geben, das er bekommt, was man ihm verspricht.
 
1984 wurde die „L’Associazione Verace Pizza Napoletana“ gegründet, um der Fast-Food-Pizza aus der Tiefkühltruhe den Kampf anzusagen. So veranlasste der Verband 2005 einen Eintrag als Warenzeichen der EU, in der detailliert beschrieben wird, was sich hinter einer "Pizza napoletana" verbirgt.
 
Ähnlich erging es der Thüringer Rostbratwurst, die mit der Wende ein ungeahntes Comeback erlebte. Seit 1996 kämpfte Thüringen um den Schutz eines Kulturgutes, um sich damit lästige Nachahmer vom Hals zu halten. Am 6. Januar 2004 ist es geschafft! "Thüringer Rostbratwurst"ist eine geschützte geografische Angabe (g.g.A). Auch wenn es hier weniger um die Wurst geht, sichert eine „geschützte geografische Angabe“ doch zu, dass mindestens eine Produktionsstufe in der Herstellung in Thüringen vollzogen wird.
 
In der jüngsten Vergangenheit wurde ein ähnlicher Fall verhandelt. "Haka", ein kraftspendender Tanz mit Ursprung in Neuseeland wurde unter den Schutz des geistigen Eigentums gestellt. Haka gehört den Maoris. Weltweit populär wurde das Tanzritual durch die heimische Rugby-Mannschaft "All Blacks", die ihre Gegner zu Spielbeginn mit körperlich eindrucksvollen Bewegungen und Gesten begrüßen.
 
Seither scheint "Haka" ein beliebtes Werbeinstrument zu sein. Mit dem Slogan "no rule – great scotch" stehen sich Schottenund Haka-Tänzer im Rugby-Stadion gegenüber. Haka tanzendes Gingerbreadwirbt in Neuseeland für heimische Bäckereien.
 
Empörung löste allerdings ein Werbetrailer des Automobilkonzerns Fiat aus, der 2006 nicht weniger eindrucksvoll mit Bildern aus dem Alltag italienischer Mütter für den Fiat Idea wirbt: "Ci vuole una buona grinta per essere mama oggi y ci vuole un Idea", was so viel heißen könnte wie "eine moderne Mutter braucht guten Kampfgeist und sie braucht einen Idea".
 
Die Maoris fühlten sich mit der Umsetzung des traditionellen "Ka-Mate" Tanzes auf den Schlips getreten, zumal der Tanz Männern vorbehalten ist. Neben einer beträchtlichen Geldsumme erhalten nun die Maoris das Recht des geistigen Eigentums an ihrem Tanz. Zweck ist, ihnen ein juristisches Instrument an die Hand zu geben, um gegen eine "unangemessene kommerzielle Nutzung des Haka durch Dritte" vorzugehen.
 
Wer den Haka mal selbst tanzen möchte, kann es mit dieser detaillierten Schritt für Schritt Anleitung mal probieren.

Quellen:

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Trackback von Sicherheit macht Schule am 28 Feb 2009


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