Über die Verrohung der (urheberrechtlichen) Sitten

June 12, 2009 · verfasst von: RS

©istock.com/jgroup
Plagiate, Nachahmungen, Fälschungen und Kopien sind so alt wie die Werke, die ihr Gegenstand sind. Die Idee, sich das Ergebnis geistigen, künstlerischen oder technischen Sachverstandes anderer zu eigen zu machen, ist eben so wenig ein Phänomen der neuen Medien wie die, dies unter Umgehung der Rechte des Schöpfers zum eigenen Gelderwerb zu nutzen.
 
Bedeutsam ist indes, dass das geschriebene Urheberrecht seinen geschichtlichen Ursprung zu den Zeiten des Buchdruckes hat. Wurde das Recht des Schöpfers an seinem geistigen Eigentum zuvor als Naturrecht angesehen, ergab sich gerade mit der fortschreitenden technischen Entwicklung, die die Erstellung von Kopien wesentlich vereinfachte, die Notwendigkeit einer Kodifizierung. Es galt eine Grundlage zu schaffen, um die Rechte des Urhebers gegenüber Dritten geltend machen zu können. Geschichtlich gesehen machte die technische Entwicklung also die schriftliche Niederlegung von gesetzlichen Regelungen erst notwendig.
 
Nun wollen einzelne Gruppierungen, die sich jüngst auch bemühen in die Parlamente einzuziehen, die Gesellschaft davon überzeugen, dass das aus dem Naturrecht stammende und in den Zeiten der Aufklärung kodifizierte „geistige Eigentum“ überholt und dem gerade den neuen Medien inne wohnenden Gedanken der freien Wissensverbreitung entgegen stünde. Urheberechtliche Regeln behindern danach die kulturelle Entwicklung. Insofern schränke das Verbot von Kopien zu nicht kommerziellen Zwecken das natürliche Recht der Vervielfältigung ein – vom Naturrecht „geistiges Eigentum“ zum Naturrecht auf Kopieren??!!
 
Damit keine Missverständnisse entstehen: Das Recht jedes Einzelnen zu entscheiden, ob er das Ergebnis seines geistigen Schaffens jedermann und zudem kostenfrei zur Verfügung stellt – einschließlich der Nutzung für eigene Zwecke - ist völlig unbestritten. Aber es muss ebenso jedem überlassen bleiben, eine dahingehende Entscheidung zu treffen, diese Arbeitsergebnisse zu vermarkten und damit für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Diese Entscheidung bedarf des gesellschaftlichen und damit auch rechtlichen Schutzes. Und – um wieder die geschichtliche Parallele zu bemühen – dieser Schutz muss der technischen Entwicklung angepasst werden.
 
Nun ist nicht zu bestreiten, dass die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Rahmen der neuen Medien schwieriger geworden ist. Die (teilweise) Anonymität des Internets – und damit die vermeintliche Reduzierung des Risikos bei einem Gesetzesverstoß erwischt und dafür belangt zu werden, hat dazu geführt, dass das Urheberrecht und damit die individuelle Entscheidung der Urheber mit Füßen getreten wird – da wird up- und downgeloaded bis die Leitungen glühen. Aktuelle Studien führen zu dem Ergebnis, dass im Ausmaß, nach Regionen unterschiedlich, der Hauptanteil des Internettraffics für den Transport das Urheberrecht verletzender Inhalte verursacht wird. Dies durch eine Änderung des Urheberrechtes in legalen Traffic zu verwandeln hieße, vor der technischen Entwicklung zu kapitulieren und sich vom Begriff des „geistigen Eigentums“ zu verabschieden.
 
Die Möglichkeit im Netz in gewissen Grenzen anonym zu bleiben, hat indes ein weiteres Phänomen verursacht. Es ist eine Tendenz zu beobachten, seine Meinung nur noch anonym, allenfalls unter Verwendung eines Pseudonyms, neudeutsch: Nickname, zu veröffentlichen. Die Bereitschaft die inhaltliche Verantwortung für seine eigenen Werke zu übernehmen und sich als deren Urheber zu erkennen zu geben, ist offensichtlich rückläufig.
 
Zur Lösung der beschriebenen Problemstellungen sind einerseits intelligente und innovative Anpassung rechtlicher Regelungen und der ihnen innewohnende Grundüberlegungen und andererseits auch eine gesellschaftliche Diskussion über die Grundregeln eines vernünftigen Zusammenlebens oberhalb des Niveaus von Stammtischen und eingängigen Werbeslogans im Zeitalter des Internets erforderlich – leider findet dies in meiner Wahrnehmung nur im Ausnahmefall statt.

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Trackback von Sicherheit macht Schule am 28 Feb 2009


2 Antworten bis jetzt


  • 15. 06. 2009 02:58 von Ein Pirat
    Schade, dass auch hier der Autor wiedermal nicht verstanden hat, was die Piratpartei tatsächlich will. Es scheint sogar die Recherche vollkommen übergangen worden zu sein. Um nur ein paar Dinge klarzustellen: Piraten sind nicht für kostenlose Kopien urheberrechtlich geschützter Digitalgüter. Sie sind für eine Reform des derzeit bestehenden Urheberrechts. Ganz im Ernst: 70 Jahre urheberrechtlicher Schutz NACH DEM TOD des Urhebers für den Rechteinhaber sind einfach lächerlich und behindern weitere Verwertungen von diesen Kulturgütern. Piraten sind für eine Reform des Patentwesens, denn im Gegensatz zu Ihnen vertreten wir die Auffassung, dass Patente keineswegs Innovation und Originalität fördern, vielmeher verhindern sie weitergehende Forschungen an einem "erfolgreichen" Patent, von Erstforschungen bei "Schubladenpatenten" mal ganz abgesehen. Konkurrenz und Innovation werden erstickt, und das auf Jahrzehnte. Soviel auf die Schnelle zu diesem Artikel. Ein Armutszeugnis des Autors. mfg ein "anonymer" Pirat
  • 16. 06. 2009 10:52 von RS
    Wenn wir über Armutszeugnisse reden, dann sollten wir zunächst nicht unerwähnt lassen, dass der Autor des Kommentars nicht etwa selbst mit seinem Namen zu seiner Meinungsäußerung und zu seiner Parteimitgliedschaft(?) steht, sondern anonym bleiben will. Im Rahmen demokratischer Spielregeln ein bemerkenswerter Vorgang, aber wohl ein Ausdruck der sehr verbreiteten Diskussionskultur in den neuen Medien, die im Rahmen dieses Blogs bereits mehrfach thematisiert wurde. Gerne will ich einräumen, nicht verstanden zu haben, was die Piratenpartei wirklich will. Hier bitte ich – nicht nur „auf die Schnelle“ - um Erklärung. Diese mag dann aber auch eine Erläuterung dafür enthalten, wie Zitate wie “Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.“ oder „Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.“ anders zu verstehen sind, als dass das der Begriff des „geistigen Eigentums“ als überholt und das nichtkommerzielle Kopieren von Werken als natürlich angesehen wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger wird in meinem Beitrag ausgesagt. Daneben wird ausdrücklich ausgeführt, dass es natürlich das Recht jedes einzelnen ist, die – um ein weiteres Zitat zu bemühen - „innovativen Geschäftskonzepte, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können“ zu nutzen. Die Äußerung der nicht zu bestreitenden Zweifel des Autors an der Richtigkeit der These, dass allein diese der technischen Entwicklung gerecht werden, muss indes nach wie vor erlaubt sein. Abschließend seien diese Hinweise an den anonymen Piraten erlaubt: Die Mitglieder der Piratenpartei müssen sich daran messen lassen, was im Rahmen der eigenen Veröffentlichungen, auf die mein Beitrag nach entsprechender Recherche verweißt, ausgeführt wird und die kritische Auseinandersetzung mit diesen Inhalten „erdulden“. Im Übrigen kann den Autoren dieses Blogs durch den aufmerksamen Leser nicht abgesprochen werden, sowohl über die derzeitige rechtliche Situation aufzuklären als auch eine kritische Auseinandersetzung mit den aus der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung resultierenden Problemstellungen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums zu suchen. Über eine Fortsetzung dieser Diskussion auf sachlicher Ebene und unter Verzicht auf persönliche Polemik würde sich der Autor sehr freuen. MfG RS

 

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