Quo vadis Urheberrecht?

June 17, 2009 · verfasst von: NAH

©istock.com/rotofrank
"Das Urheberrecht geht um" schreibt AM und wir sollten uns fragen, wohin es eigentlich gehen will, soll, kann, muss, darf, etc. Nach meinem Demokratieverständnis muss es hinter wesentlichen Gesetzen auch einen gesellschaftlichen Konsens geben, sonst bleiben Gesetze Schall und Rauch, oder große Teile der Bevölkerung müssen mit massiven Sanktionsmaßnahmen oder Gefängnisaufenthalten in Schach gehalten werden. Dass das nicht funktioniert (hat), zeigt uns der Blick in die jüngere und ältere Geschichte.
 
Im Zeitalter der Digitalisierung stehen nun Verstöße gegen das Urheberrecht an der Tagesordnung. Besonders die jüngere Generation scheint nicht von tiefer Einsicht geplagt, sind doch das Kopieren und Verbreiten von Bildern, Musik, Videos, Texten im Internet kinderleicht möglich und schlicht und ergreifend üblich geworden.
 
Ein Überdenken des Urheberrechts und dessen bürokratischen Auswüchsen verlangt auch der Komponist und Aktionskünstler Johannes Kreidler. Er hat in seiner von den Medien viel beachteten Aktion "Product Placement" das Urheberrecht bzw. dessen Anwendung durch die deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA, deren Mitglied er ist, ad absurdum geführt. Mit Hilfe einer Programmiersprache für Audio hat Kreidler ein 33 Sekunden langes und aus mehr als 70.200 Zitaten zusammengesetztes Stück komponiert und wollte die 70.200 verwendeten Zitate bei der GEMA vorschriftsmäßig anmelden. Laut Bestimmungen der GEMA muss für jedes verwertete Zitat ein eigener Verwertungsbogen ausgefüllt und real abgegeben werden, eine Online-Anmeldung ist nicht möglich. Die Papierstöße transportierte Kreidler publikumswirksam per LKW zur GEMA.
 
Dabei sieht Kreidler die Größenordnung seines Werks als Metapher: die 70.200 Zitate seien stellvertretend für die Millionen von Musikstücke und Videos, die täglich im Internet angeklickt würden und die Länge bzw. Kürze seines Musikstückes von 33 Sekunden stünden stellvertretend für die Kompression, das Verfahren, das all dies im digitalen Zeitalter möglich mache. Die auf Video dokumentierte Aktion erlangte sehr großes Presseecho, wurde im Internet weltweit mit verfolgt und führte zu zahlreichen kontroversen Diskussionen.
 
Kreidlers Aktion zeigt uns unmissverständlich, dass die einzelnen Bestimmungen des Urheberrechts nicht mehr zeitgemäß erscheinen und dies besonders für Künstler, deren Kunst sich mit dem "Remixen", also der künstlerischen (Neu)verwertung von (digitaler) Kunst beschäftigt. Ist Kreidlers Stück nun legal oder illegal? RS meint, bezogen auf das Urheberrecht und die aktuellen Entwicklungen wäre eine "intelligente und innovative Anpassung rechtlicher Regelungen" erforderlich. Diesen Weg sollte unsere Gesellschaft gehen, aber ist vielleicht auch der Betrachtungswinkel viel zu eng, denn – wie Kreidler es formulierte – "Es kann nicht sein, dass eine ästhetische Frage mit einer juristischen Frage identisch ist."

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