Song Contest in der Schule

July 15, 2010 · verfasst von: RS

©Dreamstime.com/Godfer
Wir sind Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse. Für die Sommerfeier in der Schule planen wir ein Karaoke-Wettsingen. Damit wir uns gut darauf vorbereiten können, wollen wir einige Texte bekannter Songs auf die Schulhomepage stellen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler Zugriff haben.
 
Frage:
  • Ist das möglich?
  • Worauf sollte man achten?
 
Antwort:
Das Einstellen von Song-Texten auf einer (Schul-)Homepage ist in aller Regel eine Urheberrechtsverletzung und daher unzulässig. Soweit im Internet unter verschiedenen Adressen Songtexte zum Download angeboten werden, verfügen diese Anbieter in vielen Fällen nicht über die notwendige Erlaubnis und verstoßen gegen das Urheberrecht. Daher sollte auch keinesfalls in Form eines Links auf solche Angebote hingewiesen werden. Besonders ist zu warnen vor Angeboten, die gleichzeitig eine sogenannte Abo-Falle darstellen, d.h. die Nutzung des Angebotes macht eine vorherige Anmeldung erforderlich. Durch die Anmeldung wird ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag für ein oder zwei Jahre bei einer Nutzungsgebühr von knapp 100 €/Jahr abgeschlossen.
 
Hintergrund:
Bei Song-Texten handelt es sich regelmäßig um Sprachwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG und unterliegen daher dem Schutz des Urheberrechtes. Bei der Bereitstellung eines Songtextes im Internet handelt es sich um einen Anwendungsfall der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG); das Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, steht gem. § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG allein dem Urheber also demjenigen zu, der den Songtext "erfunden" hat.

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Trackback von Sicherheit macht Schule am 28 Feb 2009


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