Hausaufgaben im sozialen Netzwerk

31.3.2010 · Verfasst von: RS
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©Dreamstime.com/Yuri_Arcurs
Ich bin Lehrer an einer Gesamtschule und unterrichte unter anderem das Fach Deutsch. In diesem Fach ist es üblich, dass die Schülerinnnen und Schüler das Verfassen schriftlicher Arbeit als Hausaufgabe zu leisten haben. Immer häufiger kommt mir beim Lesen der Arbeiten der Verdacht, dass es sich nicht um selbst verfasste Texte, sondern um Kopien handelt. Mir ist zu Ohren gekommen, dass dies eine gängige Praxis ist. Dabei werden unter anderem Hausaufgaben und Referate über soziale Netzwerke ausgetauscht.
 
Frage:
  • Ist das erlaubt?
  • Wie kann man die Herkunft einer Arbeit ermitteln?
 
Antwort:
In urheberrechtlicher Hinsicht ist diesem Phänomen in der Regel nicht beizukommen; derjenige, der eine Arbeit in ein solches Angebot einstellt ist deren Urheber, also dazu berechtigt; in aller Regel geschieht dies zu dem Zwecke also mit der Zustimmung, das andere die Arbeit – ohne Quellenangabe – vervielfältigen und auch als eigene Leistung ausgeben. Auch derjenige, der diese Arbeit verwendet verletzt daher nicht das Urheberrecht.
 
Indes handelt es sich bei der Einreichung einer Kopie einer Leistung eines anderen als eigene um eine Täuschung im Sinne der Schulgesetze, Verordnungen oder Prüfungsordnungen und kann dementsprechend sanktioniert werden – hier gilt beim Abschreiben aus dem Internet das gleiche wie beim Abschreiben von der Nachbarin oder dem Nachbarn.Es gibt (kostenfreie) technische Hilfsmittel in Form von Software, die ein Auffinden von wörtlichen Textübernahmen aus dem Internet erleichtern und die auch Online angeboten werden (vgl. z.B.: PlagScan).
 
Hintergrund:
Ansatzpunkt einer Ahndung eines solchen Verhaltens seitens der Schülerinnen und Schülern können schulrechtliche Vorschriften sein. Die (gesetzliche) Regelung von Schulangelegenheiten fällt nach den Vorschriften der Art. 70 ff des Grundgesetztes in die Zuständigkeit der Bundesländer. Insofern ist in jedem Bundesland die konkrete Rechtsgrundlage für die Ahndung von Täuschungen bzw. Täuschungsversuchen von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von schulischen Leistungen eine andere und es mag auch unterschiedliche Möglichkeiten der Ahndung geben.
 
Allen Regelungen gemeinsam ist jedoch, dass eine Schülerin oder ein Schüler, der den Versuch unternimmt, eine Leistung, von der er angibt, diese selbst erbracht zu haben, dies aber nicht den Tatsachen entspricht, eine Täuschungshandlung vornimmt. In einem solchen Falle steht das jeweilige Instrumentarium einer Bewertung bzw. Ahndung eines solchen Verhaltens zur Verfügung.
Tags:FAQ

 

Soziale Netzwerke

19.3.2010 · Verfasst von: RS
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Unsere Tochter ist 13 Jahre alt und seit einiger Zeit in einem sozialen Netzwerk angemeldet. Obwohl sie ihr Profil sehr sorgfältig angelegt hat und nur ausgewählte Freunde Zugang zu ihren Daten haben, kam es neulich zu Belästigungen und Beschimpfungen. Da wir im Vorfeld bereits über Risiken gesprochen hatten, waren wir froh, dass unsere Tochter um ...
Tags:FAQ

 

Internetrecherche im Klassenraum

16.3.2010 · Verfasst von: RS
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Ich bin Lehrer und möchte gerne mit einer 8. Klasse eine unterrichtsbezogene Internetrecherche durchführen. Da ich in einem solchen Fall relativ viele Schülerinnen und Schüler gleichzeitig beaufsichtigen muss, kann ich nicht immer für eine seriöse Nutzung Einzelner garantieren.  Frage: Wie verhält es sich in solchen Fällen mit der Aufsichtspf ...

 

Gefallener Stern

4.3.2010 · Verfasst von: NAH
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Helene Hegemann hat es mit ihrem vor kurzem erschienen Romandebüt "Axolotl Roadkill" in die Runde der vom deutschen Feuilleton lobgepreisten Bücher geschafft; nominiert für den Preis der Leipziger Buchmesse ist sie auch. Als "Kugelblitz in Prosaform und Prosasprache" und "packend im disharmonischen Gesamtklang, einer Misc ...

 

Fotos von der Klassenfahrt

2.3.2010 · Verfasst von: RS
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Tims Frage:Ich habe ein Profil bei Facebook und möchte Fotos der letzten Klassenfahrt von mir und meinen Freunden in mein Fotoalbum hochladen.  Jetzt habe ich zwei Fragen. Darf ich das überhaupt? Und worauf muss ich achten?  Antwort: Vorsicht!! Zwei Dinge musst du beachten: Lade nur Fotos hoch, die du selbst gemacht hast; bei Fotos, die ...
Tags:FAQ