Bei der Verwendung von Zitaten aus Texten oder Bildern im Rahmen einer eigenen Ausarbeitung gelten unabhängig von der Herkunft der Quelle allgemeine Regeln:
Hintergrund:
Das Urheberrecht basiert auf dem Grundgedanken, dass die Entscheidung darüber, wer, wann und wie oft ein Werk – auch auszugsweise – vervielfältigt werden darf, allein dem Schöpfer – dem Urheber – zusteht. Auch eine Wiedergabe eines solchen Werkes – auch in Auszügen – stellt eine Vervielfältigung des Werkes dar. Allerdings wird dieser Grundsatz des Urheberrechtes durch sogenannte Schranken begrenzt. Solche Schrankenbestimmungen befinden sich in den §§ 44a ff UrhG. § 51 UrhG befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen aus dem Werk eines anderen zitiert werden darf. Danach ist eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Widergabe zum Zwecke des Zitates zulässig, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." Als Beispiele für ein solches zulässiges Zitat nennt der § 52 UrhG den Fall, dass die Aufnahme in ein selbstständiges wissenschaftliches Werk zum Zwecke der Erläuterung des Inhaltes (Nr. 1) oder "Stellen eines Werkes ... in einem selbstständigen Sprachwerk angeführt werden" (Nr.2).
Nr. 3 der Vorschrift trifft überdies eine Regelung für "einzelne Stellen" von Musikwerken. Im Falle eines Vortrages in der Schule, wird regelmäßig § 51 Nr. 2 UrhG zur Anwendung kommen. Dies bedeutet indes nicht, dass das gesamte Werk eines anderen zum Gegenstand der eigenen Ausführungen gemacht werden darf, es darf nur punktuell, dann aber auch wörtlich, das Werk eines anderen verwandt (= zitiert) werden. Das Zitat ist entsprechend kenntlich zu machen: im Falle des sinngemäßen Zitates durch Verwendung indirekter Rede und im Falle des Wörtlichen durch Anführungszeichen. Die Vorschrift des § 63 UrhG verpflichtet denjenigen, der von der Möglichkeit des Zitates im Sinne des § 51 UrhG Gebrauch macht, die Quelle, aus der das jeweilige Zitat stammt, "deutlich" anzugeben.
Mit der besonderen Problematik der "Flüchtigkeit" von Quellenangaben, die sich auf das Internet beziehen befasst sich u. a. Jens Bleuel, Zitation von Internet-Quellen, Online im Internet:
Zitation von Internet-Quellen[www.bleuel.com | 24.02.2010 | 15:30]